Arbeitshilfen vor der Meldung
Vorarbeit für die EU-CEG-Meldung, ohne Abtippen
EU-CEG ist das Meldeportal der EU-Kommission: Wer Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten oder Liquids in Verkehr bringt, meldet dort jedes Produkt samt Zutaten — als XML nach festem Schema, Feld für Feld. Diese Seite sammelt Werkzeuge für die Arbeit davor; die Meldung selbst machen Sie weiterhin im amtlichen Programm.
- EU-CEG
- 2014/40/EU
- XSD 1.3
- CLP-VO
Werkzeuge
CAS → XML
CAS-Nummern → Ingredient-XML
CAS-Nummern einfügen — auch mitsamt dem, was in der Kundentabelle danebensteht — und die passenden Ingredient-XML als ZIP zurückbekommen. Fehlt eine Vorlage, entsteht ein Entwurf aus den Einstufungslisten der ECHA.
629 Stoffe · 842 Vorlagen Öffnen →
PDF → XLSX
EINS Labor Sicherheitsdatenblätter → Excel
Sicherheitsdatenblätter einwerfen — einzeln oder als ZIP — und die CLP-Angaben als Tabelle zurückbekommen: Signalwort, Piktogramme, H-, P- und EUH-Sätze. Wählbare Satzteile lassen sich vorher abwählen, die Piktogramme kommen als Bild mit.
17 Spalten Öffnen →
PDF → Etikett
EINS Labor Sicherheitsdatenblätter → Etikett
Aus demselben Sicherheitsdatenblatt das CLP-Etikett und die Gerätebeschriftung erzeugen — in der vorgeschriebenen Anordnung, im Maß zur Verpackung. Was herauskommt, ist eine Arbeitsvorlage für den Grafiker, kein Druck-PDF.
Grundlage CLP-VO Öffnen →
Angaben → Beipackzettel
Beipackzettel für E-Zigaretten
Entwurf — noch nicht durchgeprüft
Die Gebrauchsinformation nach § 26 TabakerzV und dem österreichischen Informationsblatt — für Liquid, Pod-System, Einweg-E-Zigarette und Akkuträger, mit den Angaben nach dem Batteriegesetz. Ein Sicherheitsdatenblatt kann eingelesen werden, nötig ist es nicht. Was offen bleibt, steht als Platzhalter auf dem Blatt und in der Prüfliste.
TabakerzV · TNRSG · BattG Öffnen →
BVL-Liste → Auskunft
BVL-Listung nachschlagen
Entwurf — noch nicht durchgeprüft
Die Liste der in Deutschland gemeldeten E-Zigaretten und Liquids durchsuchen — nach Marke, Sorte, Hersteller oder Land. Die halbe Million Einträge bleibt dabei auf diesem Rechner: die Datei holen Sie selbst beim BVL, gelesen wird sie im Browser. Dass ein Erzeugnis gelistet ist, sagt nichts über seine Rechtskonformität.
2014/40/EU Art. 20 · BVL Öffnen →